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UNSERE
STANDARDS

Zielgruppe

Zielsetzung

Betreuung

Finanzierung

Zusatzleitungen

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Lerndefiziten, Vorliegen einer seelischen Behinderung oder von solcher bedroht sein, Störungen im sozial-emotionalen Bereich, Bindungsstörungen, Störungen im Bereich der Wahrnehmung bzw. bei Bedarf eine weitere Unterbringung nach § 19 KJHG. Jugendliche aus den vorlaufenden Einrichtungen, die den Betreuungsformen entwachsen sind und ein stärker auf Verselbständigung ausgerichtetes Umfeld benötigen. Kinder und Jugendliche aus anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bei denen ein Wechsel aus sozialpädagogischen Gründen erforderlich ist.

Zielsetzung

Die Kinder und Jugendlichen werden befähigt, sich jene Kompetenzen anzueignen, die für ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft erforderlich sind. Unsere einheitlichen pädagogischen Betreuungsstandards in allen Kinder- und Jugendwohngruppen des Verbundes basieren auf einer Reihe von Grundsätzen. Ihnen liegt zu Grunde, dass die Angebote für alle, die sie benötigen, zugänglich und angemessen sind, auch für Angehörige ethnischer Minderheiten. Sie machen deutlich, dass jedes Kind, jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene Rechte hat und seine Erfahrungen mit den Angeboten wichtig sind und positiv sein sollten. Unsere wichtigsten Leitbilder sind Würde, Privatsphäre, Wahlfreiheit, Sicherheit, Persönlichkeitsentfaltung, Gleichheit und Vielfalt. Dies kommt in den Leistungsbeschreibungen aller Kinder - und Jugendwohngruppen deutlich zum Tragen.

Betreuung

Lebensfeldorientierte Wohnguppen und Heilpädagogische Wohngruppe

Die sozialpädagogische Arbeit der Wohngruppe erfolgt durch ein Erzieherteam im 24-Stunden Wechseldienst.

Wohngruppen Trainingswohnen

Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen leben in einer Wohngruppe mit betreuungsfreien Zeiten. Betreuungsrahmen von 40 Stunden/wöchentlich durch eine pädagogische Fachkraft.

Finanzierung

Die Betreuungsformen der Wohngruppen werden durch Pflege-kostensätze finanziert auf der Grundlage des KJSG (SGB VIII) §§ 27, 34, 35, 35a, 36, 41 sowie nach Bedarf § 19.

Zusatzleistungen

  • Lernprojekt"Plan B" nach § 35 KJHG

  • Sinnesspezifische Pädagogik

  • Erlebnispädagogische Wochenenden

  • Pädagogisch begleitete Elternwochenenden
    (9 Fachleistungsstunden und Kosten für Unterkunft)

  • Nachbetreuung über Fachleistungsstunden

  • Time Out - Muuttaa VCP 

WIR FREUEN UNS AUF EINE ZUSAMMENARBEIT!

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